Stand: August 2026 | Version 1.1
1.1 Diese Leistungsbeschreibung und Nutzungsrichtlinie (nachfolgend „Leistungsbeschreibung“) konkretisiert die Leistungen der enter ai UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“) im Rahmen der Bereitstellung der KI-Plattform „enter ai OS“ (nachfolgend „Plattform“) und regelt die Nutzungskontingente sowie die nutzungsbasierte Abrechnung.
1.2 Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Hauptvertrags im Sinne von § 1.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (nachfolgend „AGB“). Im Falle von Widersprüchen gehen die individuellen Regelungen des Angebots (Hauptvertrag) dieser Leistungsbeschreibung vor; diese Leistungsbeschreibung geht den AGB vor. Der Vorrang des Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß § 10.4 der AGB bleibt unberührt.
1.3 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrags gültige Fassung dieser Leistungsbeschreibung. Änderungen erfolgen nach Maßgabe von § 1.5 der AGB.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform in der jeweils aktuellen Version als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Die Plattform umfasst die in § 1.3 der AGB beschriebenen Funktionen und Module, insbesondere:
KI-Chat-Interface für Texteingaben, Datei-Upload und -Bearbeitung sowie Bildgenerierung
Company Brain: wissensgraphbasierte Funktionalität mit organisationsweiter Ebene (Org Brain) und nutzerindividueller, isolierter Ebene (Personal Brain)
Data Directory: RAG-basierte Wissensdatenbank für Fragen und Antworten
Digitale Kollegen: KI-Agenten, die Aufgaben auf Grundlage der freigegebenen Wissensbestände selbstständig planen und in mehreren Schritten ausführen (Ziffer 2.4)
Konnektoren zur Anbindung externer Kundensysteme sowie Add-ins für gängige Office-Anwendungen
Alle Kundendaten werden auf Servern in Deutschland gehostet. Die KI-Verarbeitung erfolgt über angebundene Large-Language-Modelle in EU-Rechenzentren. Ein Training externer Modelle mit Kundendaten findet nicht statt und ist mit den Modellanbietern vertraglich ausgeschlossen. Einzelheiten regelt § 2.2 der AGB sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Chat-Anfragen werden in der Standardeinstellung über einen intelligenten Modell-Router der Plattform verarbeitet („Standard-Router“). Der Standard-Router wählt für jede Anfrage abhängig von Art und Komplexität der Aufgabe nach billigem Ermessen des Anbieters ein geeignetes, effizientes KI-Modell aus. Die Auswahl, der Wechsel und die Aktualisierung der über den Standard-Router eingesetzten Modelle obliegen dem Anbieter, sofern die Leistungsfähigkeit der Plattform für die vertragsgemäße Nutzung insgesamt gewahrt bleibt. Daneben kann der Nutzer im Chat einzelne KI-Modelle gezielt auswählen; für diese Nutzung gilt Ziffer 3.2. Die Anforderungen gemäß Ziffer 2.2 gelten für sämtliche eingesetzten Modelle.
(1) Digitale Kollegen werden von Nutzern des Kunden für bestimmte Aufgabenbereiche eingerichtet, beauftragt und gesteuert. Sie planen die ihnen übertragenen Aufgaben im Rahmen der vom Nutzer festgelegten Vorgaben selbstständig, führen sie in mehreren Schritten aus und greifen dabei auf die für den jeweiligen Nutzer freigegebenen Wissensbestände, Konnektoren und Skills zurück. Digitale Kollegen können manuell, zeitgesteuert oder ereignisgesteuert ausgeführt werden.
(2) Aktionen digitaler Kollegen mit Wirkung außerhalb der Plattform (z. B. Versand von Nachrichten, Anlage oder Änderung von Inhalten in angebundenen Drittsystemen) bedürfen grundsätzlich der Freigabe durch einen Nutzer im Einzelfall. Eine Ausführung ohne Einzelfreigabe erfolgt ausschließlich, soweit ein Nutzer dies zuvor für bestimmte Aufgaben oder Aktionen ausdrücklich festgelegt hat („Vorabfreigabe“). Vorabfreigaben können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden.
(3) Nutzer können laufende Aufgaben digitaler Kollegen jederzeit anhalten oder abbrechen.
(4) Digitale Kollegen arbeiten im Berechtigungskontext des Nutzers, der sie eingerichtet hat; § 8.3 der AGB gilt entsprechend.
In der Lizenzvergütung ist je Nutzer und Kalendermonat ein großzügig bemessenes Nutzungsvolumen enthalten („Inklusivvolumen“), das für Chat-Anfragen über den Standard-Router (Ziffer 2.3) sowie für die Ausführung digitaler Kollegen (Ziffer 2.4) gleichermaßen genutzt werden kann und für die typische geschäftliche Nutzung ausgelegt ist. Die Plattform zeigt das verbrauchte und das verfügbare Inklusivvolumen fortlaufend an. Das Inklusivvolumen wird zu Beginn jedes Kalendermonats zurückgesetzt; nicht verbrauchtes Volumen verfällt und wird nicht übertragen.
Wählt der Nutzer im Chat gezielt ein einzelnes KI-Modell aus, wird diese Nutzung ab der ersten Anfrage nutzungsbasiert gemäß Ziffer 3.5 abgerechnet. Das Inklusivvolumen gemäß Ziffer 3.1 wird hierdurch nicht verbraucht.
Die Ausführung digitaler Kollegen wird auf das Inklusivvolumen gemäß Ziffer 3.1 angerechnet, unabhängig davon, ob sie manuell, zeitgesteuert oder ereignisgesteuert erfolgt. Eine nutzungsbasierte Abrechnung erfolgt erst nach Ausschöpfung des Inklusivvolumens gemäß Ziffer 3.6.
Eine nutzungsbasierte Abrechnung gemäß Ziffer 3.2 und Ziffer 3.6 setzt voraus, dass der Kunde über die Administrationsoberfläche ein monatliches Verbrauchsbudget freigegeben hat. Ohne ausdrückliche Freigabe beträgt das Budget null; in diesem Fall steht die individuelle Modellauswahl gemäß Ziffer 3.2 nicht zur Verfügung. Der Kunde kann das Budget jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Eine Abrechnung über das freigegebene Budget hinaus erfolgt nicht.
Die nutzungsbasierte Vergütung bemisst sich nach den zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen öffentlichen Listenpreisen des jeweiligen Modellanbieters für das genutzte Modell, zuzüglich eines Verarbeitungsaufschlags von 10 %. In US-Dollar ausgewiesene Listenpreise werden zum EZB-Referenzkurs EUR/USD des letzten Bankarbeitstags des jeweiligen Abrechnungsmonats in Euro umgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nachschüssig zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.
(1) Ist das Inklusivvolumen vor Monatsende ausgeschöpft, werden weitere Chat-Anfragen über den Standard-Router sowie Ausführungen digitaler Kollegen nutzungsbasiert gemäß Ziffer 3.5 im Rahmen des freigegebenen Verbrauchsbudgets (Ziffer 3.4) abgerechnet.
(2) Ist kein Budget freigegeben oder ist dieses ausgeschöpft, stehen bis zur Erhöhung des Budgets oder bis zum Beginn des folgenden Kalendermonats keine Chat-Anfragen über den Standard-Router und keine Ausführungen digitaler Kollegen zur Verfügung; die übrigen Plattformfunktionen bleiben nutzbar. Bereits laufende Aufgaben digitaler Kollegen werden in diesem Fall pausiert; erreichte Zwischenstände bleiben erhalten, und die Aufgaben können fortgesetzt werden, sobald wieder Volumen oder Budget zur Verfügung steht. Zeit- oder ereignisgesteuerte Ausführungen, die in diesen Zeitraum fallen, werden nicht ausgeführt.
(3) Nutzer und Administrator werden hierüber in der Plattform informiert; der Administrator kann das Verbrauchsbudget jederzeit erhöhen. Diese Beschränkung stellt keinen Mangel der Plattform dar.
Das Inklusivvolumen dient der produktiven Nutzung der Plattform durch die Nutzer des Kunden, einschließlich der von ihnen beauftragten digitalen Kollegen. Bei zweckwidriger oder exzessiver Nutzung, insbesondere bei Massenabfragen über Skripte oder Schnittstellen außerhalb der Plattformfunktionen, bei der gemeinsamen Nutzung von Nutzerzugängen oder bei sonstiger Umgehung der Volumensystematik, ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung nach vorheriger Information des Kunden angemessen zu drosseln. Weitergehende Rechte des Anbieters nach den AGB bleiben unberührt.
Das im Hauptvertrag vereinbarte Onboarding umfasst den initialen Aufbau des Company Brain, einschließlich der Einrichtung der Plattform, der Anbindung der vereinbarten Konnektoren und der initialen Aufnahme der Datenbestände des Kunden. Die initiale Aufnahme umfasst, sofern im Hauptvertrag nicht abweichend vereinbart:
auf Organisationsebene (Org Brain): Datenbestände mit einer Historie von 12 Monaten, ausgelegt auf ein Volumen von bis zu 15.000 Dokumenten je Nutzer,
auf persönlicher Ebene (Personal Brain): Datenbestände mit einer Historie von 36 Monaten, ausgelegt auf ein Volumen von bis zu 36.000 Dokumenten je Nutzer.
Darüber hinausgehende Volumina oder längere Historienzeiträume bedürfen einer gesonderten Vereinbarung; der Anbieter unterbreitet dem Kunden hierzu auf Anfrage ein individuelles Angebot.
In der Lizenzvergütung ist die laufende Aufnahme von 3.000 Dokumenten und E-Mails je lizenziertem Nutzer und Kalendermonat in das Company Brain enthalten. Das Kontingent wird auf Unternehmensebene zusammengefasst (Anzahl der lizenzierten Nutzer multipliziert mit 3.000) und kann frei über die Nutzer verteilt werden. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen mit Ablauf des Kalendermonats und werden nicht übertragen.
Bei absehbarer oder eingetretener Überschreitung des monatlichen Aufnahmekontingents (z. B. im Rahmen von Datenmigrationen oder umfangreichen Importvorgängen) stimmen sich die Parteien über das weitere Vorgehen ab; der Anbieter unterbreitet dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Angebot. Der Anbieter ist berechtigt, die Aufnahme weiterer Dokumente oberhalb des Kontingents bis zu einer Vereinbarung zurückzustellen; bereits aufgenommene Daten und die übrigen Plattformfunktionen bleiben hiervon unberührt.
5.1 Sofern im Hauptvertrag vereinbart, gilt: Erklärt der Kunde innerhalb von 30 Tagen ab Freischaltung der Zugänge in Textform, von der Zufriedenheitsgarantie Gebrauch zu machen, erstattet der Anbieter dem Kunden die für diesen Zeitraum gezahlten Lizenzgebühren vollständig. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Zugang der Erklärung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.2 Die Erstattung umfasst ausschließlich die Lizenzgebühren. Die Onboarding-Vergütung sowie die Vergütung für sonstige bereits erbrachte Zusatzleistungen (§ 2.5 der AGB) sind von der Erstattung ausgenommen, da die zugrunde liegenden Leistungen bereits erbracht wurden. Etwaige nutzungsbasierte Vergütungen gemäß Ziffer 3.5 werden für den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.
5.3 Die Folgen der Vertragsbeendigung richten sich nach § 6.3 der AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
6.1 Begriffe, die in dieser Leistungsbeschreibung nicht gesondert definiert sind, haben die in den AGB festgelegte Bedeutung.